wenn das Prinzip "Gefängnis" abgeschafft wird?

von: Samy1
am 08.Sep.2006 23:46:49

Seit eh und je bestraft man Verbrecher durch Freiheitsentzug in einer Strafanstalt. Sinn dieser Methode ist
1.) die abschreckende Wirkung und
2.) der Schutz der Bevölkerung vor Verbrechern

In letzer Zeit wird immer wieder der Sinn dieses Vorgehens hinterfragt. Denn ein Verbrecher wird im Zuge einer Affekthandlung die Folgen seiner Tat nicht abwägen. Desweiteren wird ein Verzweiflungstäter nicht an eine zukünftige Strafe denken. Verbrechen, die aus psychologischen Gründen passieren, sowie Verbrechen die aus Not geschehen sind auf diese Weise nicht aufzuhalten.

Aber was wäre die Alternative? Die Mörder und Diebe (um es salopp auszudrücken) gewähren zu lassen bis zur nächsten Tat? Nein, nur wird der psychologische Aspekt in der Justiz noch nicht genügend berücksichtigt. Es ist noch immer das Prinzip der Strafe und die Rache vorherrschend. Das sperrt zwar den Verbrecher für einige Jahre weg, ändert aber nicht seinen Zustand, wenn er wieder frei ist. Verschlimmert diesen sogar. D.h. Strafe ist nur ein kurzfristiges Konzept, das der Entwiklung der Gesellschaft nicht hilft bzw. nur in Verbindung mit entsprechender psychologischer Betreuung und Präventivmassnahmen.

Die meisten Verbrechen haben einen psychologischen Hintergrund. Den Täter einfach wegzusperren kann nicht Sinn einer Besserungsanstalt sein. Man muss das Bewußtsein und Wahrnehmung des Täters ändern. Aber eigentlich fängt es schon früher an. Man muss die Moral und Ethik in dem Bewußtsein der Bevölkerung stärken. Früher hatte die Religion diese Aufgabe; unter Gläubbigen auch heute. Aber trotzdem sollte ein allgemeiner Ethikunterricht eingeführt werden.
Weiter Schritte sind Hilfseinrichtungen für Menschen in Not. Es kommt den Staat sicher günstiger Vorbeugungsmassnahmen zu setzen, um die Verbrechensrate zu senken, als die Haft.

bearbeitet am 03.Oct.2006





Kommentare

von: Anonym
am 04.Mar.2007 19:19:21

sparschwein

ja, und dazu kommt noch, dass die meisten leut im gefängnis ja nicht wegen kapitalverbrechen sitzen. ob gefängnis bei kleinen diebstählen, selbst im wiederholungsfall, angebracht ist?
selbst bei großen diebstählen kann man fragen, ob es nicht andere möglichkeiten gibt - nicht nur absperren von wohnungen und autos, sondern auch eine gerechtere güterverteilung wäre hier angebracht.
außerdem, das gibt es aber eh, wäre konfliktlösungsunterstützung bei kleineren delikten sinnvoll, etwa, arbeit im krankenhaus, wenn man jemanden verletzt hat usw.

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